Bekanntmachung
17.08.2010
Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen
Für nicht kompostierbare Gartenabfälle besteht die Möglichkeit, diese bei den unten genannten Sammelstellen anzuliefern.
Die Entsorgung wird kostenfrei durchgeführt. Die maximale Anlieferungsmenge wird auf 1 m ³ pro Sammeltag begrenzt. Gewerbliche Entsorgung wird nicht zugelassen.
OT Schloßborn
Samstag, den 28.08. und 11.09.2010
in der Zeit von 08.00 – 09.00 Uhr
auf dem Parkplatz hinter der Mehrzweckhalle.
OT Glashütten
Samstag, den 28.08. und 11.09.2010
in der Zeit von 09.30 – 10.30 Uhr
auf dem Parkplatz Hobholz
OT Oberems
Samstag, den 28.08. und 11.09.2010
in der Zeit von 11.00 – 12.00 Uhr
am Feuerwehrgerätehaus.
Wir bitten um Beachtung.
61479 Glashütten, den 21.08.2010
Der Gemeindevorstand
Thomas Fischer - Bürgermeister
Die Entsorgung wird kostenfrei durchgeführt. Die maximale Anlieferungsmenge wird auf 1 m ³ pro Sammeltag begrenzt. Gewerbliche Entsorgung wird nicht zugelassen.
OT Schloßborn
Samstag, den 28.08. und 11.09.2010
in der Zeit von 08.00 – 09.00 Uhr
auf dem Parkplatz hinter der Mehrzweckhalle.
OT Glashütten
Samstag, den 28.08. und 11.09.2010
in der Zeit von 09.30 – 10.30 Uhr
auf dem Parkplatz Hobholz
OT Oberems
Samstag, den 28.08. und 11.09.2010
in der Zeit von 11.00 – 12.00 Uhr
am Feuerwehrgerätehaus.
Wir bitten um Beachtung.
61479 Glashütten, den 21.08.2010
Der Gemeindevorstand
Thomas Fischer - Bürgermeister



