+++Corona-Dashboard | Hochtaunuskreis+++
+++23.02.2021+++
+++19.01.2021+++
+++12.01.2021+++
+++06.01.2021+++
+++31.12.2020+++
+++15.12.2020+++
+++27.11.2020+++
+++26.11.2020+++
+++19.11.2020+++
+++18.11.2020+++
Aktuell Infizierte: | 622 |
Todesfälle: | 29 |
Genesene: | 1.513 |
Bisher bestätigte Infektionen: | 2.164 |
7-Tage-Inzidenz: | 164,4 |
Kommune | Corona Infektionen (seit Beginn der Pandemie) | gegenüber 10.11.2020 |
Bad Homburg | 664 | + 131 |
Friedrichsdorf | 241 | + 53 |
Glashütten | 35 | + 6 |
Grävenwiesbach | 27 | + 2 |
Königstein | 126 | + 21 |
Kronberg | 155 | + 19 |
Neu-Anspach | 87 | + 14 |
Oberursel | 431 | + 64 |
Schmitten | 72 | + 13 |
Steinbach | 124 | + 27 |
Usingen | 114 | + 25 |
Wehrheim | 54 | + 7 |
Weilrod | 34 | + 6 |
+++10.11.2020+++
Aktuell Infizierte: | 462 |
Todesfälle: | 21 |
Genesene: | 1.293 |
Bisher bestätigte Infektionen: | 1.776 |
7-Tage-Inzidenz: | 177,5 |
Kommune | Corona Infektionen (seit Beginn der Pandemie) | gegenüber 04.11.2020 |
Bad Homburg | 533 | + 166 |
Friedrichsdorf | 188 | + 24 |
Glashütten | 29 | + 9 |
Grävenwiesbach | 25 | +/- 0 |
Königstein | 105 | + 16 |
Kronberg | 136 | + 22 |
Neu-Anspach | 73 | + 19 |
Oberursel | 367 | + 71 |
Schmitten | 59 | + 15 |
Steinbach | 97 | + 33 |
Usingen | 89 | + 21 |
Wehrheim | 47 | + 14 |
Weilrod | 28 | +/- 0 |
+++04.11.2020+++
Aktuell Infizierte: | 303 |
Todesfälle: | 12 |
Genesene: | 1.040 |
Bisher bestätigte Infektionen: | 1.355 |
7-Tage-Inzidenz: | 109,2 |
Kommune | Corona Infektionen (seit Beginn der Pandemie) | gegenüber 28.10.2020 |
Bad Homburg | 367 | + 79 |
Friedrichsdorf | 154 | + 26 |
Glashütten | 20 | + 2 |
Grävenwiesbach | 25 | + 4 |
Königstein | 89 | + 12 |
Kronberg | 114 | + 18 |
Neu-Anspach | 54 | + 6 |
Oberursel | 295 | + 75 |
Schmitten | 44 | + 10 |
Steinbach | 64 | + 14 |
Usingen | 68 | + 5 |
Wehrheim | 33 | + 7 |
Weilrod | 28 | + 2 |
*Corona-Infektionen Hochtaunuskreis (Stand 03.11.2020, 17:00 Uhr)
+++02.11.2020+++
+++29.10.2020+++
+++27.10.2020+++
Aktuell Infizierte: | 238 |
Todesfälle: | 9 |
Genesene: | 848 |
Bisher bestätigte Infektionen: | 1.095 |
7-Tage-Inzidenz: | 113,4 |
Kommune | Corona-Infektionen (seit Beginn der Pandemie) | gegenüber 21.10.2020 |
Bad Homburg | 288 | + 62 |
Friedrichsdorf | 128 | + 36 |
Glashütten | 18 | + 8 |
Grävenwiesbach | 21 | + 2 |
Königstein | 77 | + 18 |
Kronberg | 96 | + 22 |
Neu-Anspach | 48 | + 7 |
Oberursel | 220 | + 66 |
Schmitten | 34 | + 8 |
Steinbach | 50 | + 17 |
Usingen | 63 | + 8 |
Wehrheim | 26 | + 7 |
Weilrod | 26 | + 9 |
+++21.10.2020+++
Hochtaunuskreis einigt sich mit Kommunen Corona-Zahlen wöchentlich bekanntzugeben
Die Zahl der Corona-Infizierten ist im Hochtaunuskreis weiter gestiegen. Auch in Abstimmung mit den Hochtaunuskreis-Kommunen möchte der Landkreis aufgrund der steigenden Infektionszahlen fortan die Corona-Zahlen der einzelnen Kommunen wöchentlich, immer mittwochs, unter www.hochtaunuskreis.de bekanntgeben.
Mit dem Anstieg der Corona-Infektionen steigt auch bei den Menschen die Unsicherheit. Auf unterschiedlichen Wegen haben Bürger*innen darum gebeten, die Infektionszahlen in detaillierter Verteilung auf kommunaler Ebene bekanntzugeben. Das teilte Erster Kreisbeigeordneter Thorsten Schorr mit.
„Bisher haben wir wegen vergleichsweise niedriger Zahlen mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte Infizierter von einer Veröffentlichung abgesehen, da in vielen Fällen einzelne Infizierte Menschen vor allem in kleineren Gemeinden identifizierbar geworden wären“ teilt die Pressestelle mit. „Mit steigenden Zahlen und zunehmender Dauer der Corona-Pandemie ist diese Identifizierbarkeit einzelner Personen nicht mehr gegeben“.
Das Gesundheitsamt betont, dass niedrige Fallzahlen in einer Gemeinde keinesfalls bedeuteten, man müsse Abstands- und Hygieneregeln nicht einhalten. Der Umstand, dass in vielen Fällen der Ursprung von Infektionen nicht genau ermittelt werden kann, bedeute besondere Achtsamkeit. Bei den Fällen im Hochtaunuskreis handle es sich aktuell nicht um größere zusammenhängende Infektionsgeschehen, sondern um viele voneinander unabhängige Geschehen, was die Nachverfolgung von Infektionsketten noch schwieriger mache.
Inzidenz innerhalb der letzten 7 Tage (21.10.2020): 74,2 /100.000 Einwohnern
Gesamtzahl positiv getesteter Personen seit Beginn der Pandemie (auf den Kreis bezogen) | 825 |
hiervon verstorben: | 8 |
hiervon noch isoliert: | 158 |
hiervon genesen und entisoliert: | 659 |
Städte & Gemeinden (Gesamtzahlen seit Beginn der Pandemie) | |
Bad Homburg | 226 |
Friedrichsdorf | 92 |
Glashütten | 10 |
Grävenwiesbach | 19 |
Königstein | 59 |
Kronberg | 74 |
Neu-Anspach | 41 |
Oberursel | 154 |
Schmitten | 26 |
Steinbach | 33 |
Usingen | 55 |
Wehrheim | 19 |
Weilrod | 17 |
+++19.10.2020+++
+++16.10.2020+++
+++15.10.2020+++
+++06.07.2020+++
+++18.06.2020+++
+++10.06.2020+++
+++28.05.2020+++
+++13.05.2020+++
+++11.05.2020+++
+++04.05.2020+++
+++27.04.2020+++
+++25.04.2020+++
Liebe Mitbürger*innen,
ich möchte mich an dieser Stelle für Ihre aktive Mitarbeit bei der Einhaltung der Auflagen aufgrund der Corona Krise sowie der solidarischen Aktionen herzlich bedanken. Nur gemeinsam bewältigen wir diese Krise. Wie es in den nächsten Wochen weitergeht und welche Änderungen sich nahezu täglich ergeben, können sie immer aktuell hier auf der Homepage nachlesen. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn die ggf. keinen Zugang zum Internet haben.
Einführung der sogenannten Maskenpflicht
Ab dem 27.04.2020 sind sogenannte Alltagsmasken im öffentlichen Personennahverkehr, in Bank- und Postfilialen und in allen Geschäften verpflichtend (gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können). Bad Homburg konnte aufgrund von Sachspenden Masken an die Bevölkerung verteilen. Das können wir leider nicht, ebenso wie die restlichen Kommunen im Hochtaunuskreis. Einige Geschäfte in unserer Gemeinde bieten Masken an. Anleitungen zum Herstellen von Masken und ein sehr gutes Informationsvideo finden Sie unter der Rubrik: „Aktuelle Informationen zum Corona Virus“ auf der Internetseite der Gemeinde.
Sprechzeiten ab dem 4. Mai und Gesundheitsschutz in der Gemeindeverwaltung
Das Rathaus wird aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres die Einschränkungen für den offenen Publikumsverkehr weitestgehend beibehalten:
Nach schriftlicher oder telefonischer Absprache und der Schilderung des konkreten Anliegens kann geklärt werden, welche Angelegenheiten einen persönlichen Besuch erfordern. Dazu werden einzelne Termine vereinbart.
Für alle Besucher*innen wie auch für die Mitarbeiter*innen besteht während des Termins Maskenpflicht. Die benötigten Masken sind von jedem selbst zu beschaffen und vor Betreten des Rathauses aufzuziehen.
Der Sicherheitsabstand von 1,50 m ist einzuhalten und die zur Verfügung gestellten Desinfektionsspender im Treppenhaus der Verwaltung sind zu benutzen.
Nutzen Sie auch unsere Online-Verfahren, wie die Online-Gewerbeanmeldung oder die Online-Anhörung, sowie das Anregung- und Ereignismanagement-System (Mängelmelder).
Elektroschrott und Bauschutt ab dem 04. Mai
Elektroschrott und Bauschutt wird wieder, wie auf dem Abfallkalender beschrieben, angenommen. Bitte achten Sie auf die Abstandsregeln. Aus Sicherheitsgründen besteht auch hier Maskenpflicht für Bürger*innen und Mitarbeiter.
Schwimmbad Schloßborn - Die Saisoneröffnung am 15. Mai 2020 fällt aus
Aufgrund der aktuellen Sicherheitsbeschränkungen können wir unser schönes Schwimmbad zum 15.05.2020 leider nicht öffnen. Ob das Schwimmbad zu einem späteren Zeitpunkt geöffnet werden kann ist unsicher! Aufgrund der Trockenheit verzichten wir momentan darauf das Becken mit frischem Wasser zu befüllen bis wir absehen können, ob und wann ein Badebetrieb möglich ist.
Daher entfällt auch der Vorverkauf der Jahreskarten. Es gibt Anfragen, ob dennoch aus solidarischen Gründen Dauerkarten erworben werden können (ohne Anspruch auf Gegenleistung, solange der Badebetrieb nicht möglich ist). Wer das gerne möchte, kann sich diesbezüglich an Herrn Lehr (Tel. 06174 292 24 oder ) wenden.
Seniorenausflug
Der jährliche Seniorenausflug im September muss ebenfalls in diesem Jahr ausfallen.
Da unsere Senioren generell zur gefährdeten Gruppe gehören, müssen wir in diesem Jahr vorsorglich auf unseren gemeinsamen Ausflug verzichten!
Ausfall der SÜWAG-Bürgersprechstunde
Aufgrund der derzeitigen Situation muss die geplante Bürgersprechstunde am 05.05.2020 bei uns im Hause leider ausfallen. Wir bitten um Verständnis!
Soforthilfe für hessische Vereine aus Sport und Kultur
Die hessische Landesregierung startet ein finanzielles Sofortprogramm zur Unterstützung der hessischen Vereinslandschaft, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zu minimieren. Die finanzielle Hilfe ist ab sofort verfügbar und muss beim fachlich zuständigem Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online auf dem Landesportal www.hessen.de abrufbar.
Hilfe beim Einkaufen
Bei der Gemeinde Glashütten haben sich Mitbürgerinnen und Mitbürger angeboten, für ältere Menschen einkaufen zu gehen. Bitte rufen Sie uns unter der Tel.-Nr. 06174 292 10 an, falls Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen wollen und wir geben Ihnen gerne die Kontaktdaten.
Eine Übersicht aller Hilfsangebote finden Sie hier.
+++22.04.2020+++
+++21.04.2020+++
+++17.04.2020+++
+++16.04.2020+++
+++15.04.2020+++
Information der RMA Rhein-Main Abfall GmbH
Unsere beauftragten Sammelfirmen werden ab dem 20.04.2020 wieder für die Bürger in gewohntem Umfang an den Sammelfahrzeugen in Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Kreis Offenbach sowie Stadt Offenbach und Stadt Maintal zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie den nachstehenden Hinweis:
+++14.04.2020+++
+++09.04.2020+++
+++07.04.2020+++
+++03.04.2020+++
Ab 03.04.2020 können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der
Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem
Corona-Virus einheitlich mit Bußgeldern belegt werden. Das Kabinett hat
festgelegt, welche Verstöße gegen die Verordnungen zur Bekämpfung des
Corona-Virus künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können.
Regelsatz von 200 Euro
- Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer
- Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote
- Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher
Regelsatz von 500 Euro
- Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten
Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro
- Das Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten
- Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens
Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro
- Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote
- Verstoß gegen das Bewirtungsverbot
- Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen
+++02.04.2020+++
Abstand halten - auch über die Feiertage
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland ist noch immer zu hoch. Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu vermindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Eine entscheidende Rolle kommt dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten zu.
Mit Blick auf das bevorstehende Osterfest und die in den Ländern anstehenden Osterferien betonen Bund und Länder:
Bürgerinnen und Bürger bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Erneute Bewertung der Lage nach Ostern
Am Dienstag nach Ostern werde man die Situation erneut bewerten, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, erklärte die Kanzlerin. Maßstab werde die Einschätzung des Robert Koch-Instituts und der Epidemiologe sein.
+++01.04.2020+++
Liebe Mitbürger*innen,
Sie fragen sich vielleicht, wie wir uns auf der Verwaltungsebene eigentlich in Zeiten von Corona und der Einschränkung von sozialen Kontakten abstimmen?
Auf Kreisebene:
Mit dem Landrat, den Beigeordneten, den beteiligten Fachabteilungen des Hochtaunuskreises und den Bürgermeistern unseres Kreises stimmen wir uns zweimal in der Woche per Telefonkonferenz über die wichtigsten Themen ab, bekommen aktuelle Informationen und regeln gemeinsame Vorgehensweisen und Aktionen. So wurde z. B. auch die Empfehlung zur Nichteinziehung von Kindergartengebühren im April besprochen, bis sich die Kommunen mit dem Land geeinigt haben.
Diese Telefonkonferenzen sind sehr hilfreich und jetzt auch mal ein großes Lob an den Landrat, seine Beigeordneten und Mitarbeiter: Das läuft wirklich sehr gut! Danke dafür.
Auf der
Gemeindeebene:
bleiben Sitzungen nicht aus!
Der Gemeindevorstand (nicht öffentlich) muss tagen, wenn sich die Entscheidungen nicht schieben lassen. Falls unbedingt notwendig tagt der Gemeindevorstand aus Sicherheitsgründen im großen Saal des Bürgerhauses, wo die nötigen Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Einige Entscheidungen können auch per Umlaufbeschluss erfolgen.
Die Gemeindevertretung muss in dieser Situation nicht in großer Runde tagen. Um trotzdem Entscheidungen zu ermöglichen hat der Gesetzgeber § 51a HGO eingeführt. Ich will Sie jetzt nicht mit den juristischen Details quälen, kurz gesagt: Kann die Gemeindevertretung nicht tagen, kann der Haupt- und Finanzausschuss stellvertretend tagen und entscheiden (auch in nicht öffentlicher Sitzung).
Die nächste planmäßige Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss ist am 28.04.2020 und die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 07.05.2020.
Sollte sich die Lage bis dahin nicht entspannt und die Einschränkungen nicht gelockert haben, kann also der Haupt- und Finanzausschuss tagen und stellvertretend für die Gemeindevertretung Entscheidungen treffen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund!
Brigitte Bannenberg
Bürgermeisterin
+++31.03.2020+++
+++30.03.2020+++
+++29.03.2020+++
+++28.03.2020+++
+++27.03.2020+++
+++26.03.2020++
+++24.03.2020+++
Liebe Mitbürger*innen,
zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben sich Bund und Länder auf eine Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte geeinigt.
Ich appelliere an Sie: Zu Ihrem eigenen Schutz und zum
Schutz aller Mitbürger*innen halten Sie sich bitte an die Beschränkungen! Ich möchte nicht erleben, dass wir in unserer Gemeinde
Menschen aufgrund von Nachlässigkeit, Egoismus und Ignoranz verlieren! Hamsterkäufe sind unnötig, es gibt keinen Grund,
Lebensmittel zu Hause zu horten.
Informieren Sie sich auf den unten empfohlenen Seiten und ignorieren Sie "Fake News", die im Netz kursieren. Sehen Sie bitte davon ab, solche Meldungen weiter zu verbreiten.
Wenn sich jeder an die Beschränkungen hält, können wir es schaffen die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die notwendige medizinische Versorgung aufrechterhalten.
Die Bilder und Nachrichten aus Italien sind erschreckend und eindrücklich genug. Unsere Aufgabe ist es, uns und unsere Mitmenschen zu schützen, daher müssen notwendigen Maßnahmen getroffen und umgesetzt werden.
Wir alle wünschen uns, dass sich die Situation möglichst schnell wieder entspannt.
Zum Schluss noch eine Bitte:
Achten Sie
bitte auf Ihre Nachbarn und halten Sie telefonischen Kontakt. Wenn jemand
Unterstützung benötigt, kann er sich an die Gemeindeverwaltung wenden. Wir
vermitteln Freiwillige, die z.B. Einkäufe erledigen können.
In diesen Tagen zeigen wir Empathie und Anteilnahme, indem wir auf Abstand bleiben.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre
Brigitte Bannenberg
Bürgermeisterin
+++22.03.2020+++
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
+++21.03.2020+++
Verordnung der Landesregierung
Die Hessische Landesregierung hat am 20.03.2020 in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:
- Ansammlungen
und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und
Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt
leben, sind ab morgen untersagt.
- Die
Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100
Personen auf maximal fünf Personen reduziert.
- Restaurants
und Gaststätten werden ab Samstag, 12 Uhr, in Hessen geschlossen.
Speiseabgaben und Lieferdienste bleiben unberührt.
- Alle
Personen, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet des
RKI zurückgekehrt sind oder zurückkehren, müssen für 14 Tage in häusliche
Quarantäne.
- Zur
Notfallkinderbetreuung: Es ist ab sofort ausreichend, wenn nur ein
Elternteil bspw. als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr bzw. im
Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.
- Operationen und Behandlungen, für die keine dringende medizinische Notwendigkeit besteht, werden ausgesetzt. Entsprechende Patienten, die aufgenommen wurden, deren Behandlung aber noch nicht begonnen hat, sind zu entlassen. Neben Krankenhäusern betrifft dies ab sofort auch Praxiskliniken und Privatkrankenanstalten. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil notwendige Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinische Verbrauchsgüter fehlen.
+++19.03.2020+++
Information der Gemeindeverwaltung
Als vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus bleibt die Sprechstunde des Revierförsters bis auf weiteres geschlossen.
Information der Gemeindeverwaltung
Als vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus empfiehlt das Amtsgericht Königstein, Tätigkeiten der Ortsgerichte Glashütten, Schloßborn und Oberems mit notwendigem Publikumskontakt auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
Gleiches gilt für das Schiedsamt der Gemeinde Glashütten.
Es wird empfohlen, Termine mit persönlichen Vorsprachen nur bei dringenden und absolut unaufschiebbaren Angelegenheiten nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Klärung abzuhalten.
Bei nach Abklärung notwendigen Kontakten sollten die bekannten Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.
+++18.03.2020+++
Information der Gemeindeverwaltung Glashütten
Die Annahme von Bauschutt sowie von Elektrokleingeräten wird bis auf Weiteres eingestellt.
Information der RMA Rhein-Main Abfall GmbH
Auf Grund der aktuellen Entwicklung bei der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie
wird die
mobile Schadstoffsammlung der RMA GmbH ab sofort bis zum 19.04.2020
eingestellt.
Dies betrifft alle bis zum genannten Datum geplanten mobilen Sammlungen in den Sammelbereichen.
Hochtaunuskreis verfügt: Keine Veranstaltungen mit mehr als 40 Personen
In einer Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor dem ansteckenden Erreger SARS-CoV-2 (kurz Coronavirus) verfügt der Hochtaunuskreis, dass öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen im Gebiet des Hochtaunuskreises mit mehr als 40 tatsächlich vorhandenen oder zu erwartenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern bis zum 19.04.2020 untersagt werden müssen. Eine Verlängerung der Frist wird vorbehalten.
Die Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises vom 12.03.2020 zum Verbot von Großveranstaltungen ab 1000 Personen wird aufgehoben.
+++17.03.2020+++
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE GLASHÜTTEN
1. Ergänzung zur Allgemeinverfügung der Bürgermeisterin der Gemeinde Glashütten als örtliche Ordnungsbehörde
Maßnahmen zur Eingrenzung des SARS-CoV2 (Corona-Virus)
Unter Bezugnahme auf die einschlägigen Vorschriften des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der aktuellen Fassung in Verbindung mit § 35 des hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in seiner aktuellen Fassung ergeht hiermit folgende
1. Ergänzung zur Allgemeinverfügung:
I.
Folgende öffentliche Einrichtungen werden ab Mittwoch, 18. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen:
· Trauerhallen
· Spielplätze
· Bolzplätze
II.
(Unverändert)
Diese Ergänzung gilt bis auf Widerruf der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020.
Glashütten, 17.03.2020
Brigitte
Bannenberg
Bürgermeisterin
Informationen zum SARS-CoV2 (Corona-Virus)
Liebe
Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
wir stehen in enger Absprache mit dem Hochtaunuskreis und somit mit dem Gesundheitsamt. Von Tag zu Tag wird die Lage neu beurteilt. Im Rahmen der Entwicklung und des Ausmaßes der Ausbreitung in Deutschland werden vor allem vorsorgliche Maßnahmen getroffen um die Bevölkerung und insbesondere die Risikogruppen zu schützen.
Ab dem 16. März 2020 gilt die
Allgemeinverfügung.
Wir bitten Sie, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu folgen und auch die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes in punkto Reisen zu beachten! Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums können Sie sich ebenfalls informieren.
Darüber hinaus können Sie Fragen über das Notfalltelefon des Hochtaunuskreis 06172/999-4799 klären – welches Sie von montags bis sonntags von 08:00 UhR bis 17:00 Uhr erreichen können.
Schulen und
Kindergärten wurden geschlossen. Eine Notfallversorgung kann für bestimmte
Personengruppen beantragt werden!
Mehr Informationen zum Thema Verhalten und Vorsorge sowie zur Kinderbetreuung
finden Sie auf der Internetseite des Hessisches Ministerium für Soziales und
Integration.
Für die kommende, sicher nicht ganz einfache Zeit wünsche ich Ihnen vor allem, dass Sie gesund bleiben und sich unser Leben bald wieder normalisiert.
Herzlichst Ihre
Brigitte
Bannenberg
Bürgermeisterin der Gemeinde Glashütten
Leitlinien der Bundesregierung und die der Regierungscheffinen und -chefs
Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland eine Vereinbarung getroffen. Sie beschlossen am Montag Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich. "Wir brauchen einschneidende Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Was bleibt geöffnet?
Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel. Auch Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen und weitere Einrichtungen sollen geöffnet bleiben. Dies erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, außerdem soll der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Was ist zu schließen?
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind nach der Vereinbarung von Bund und Ländern Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus sollen Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) den Betrieb einstellen. Auch Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Spielplätze und sonstige Einzelhandel-Verkaufsstellen sind betroffen.
Welche sonstigen Beschränkungen gelten?
Restaurants sollen spätestens um 18 Uhr geschlossen werden. Es gelten Auflagen, um das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische oder eine Reglementierung der Besucherzahl. Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr zu touristischen Zwecken verwendet werden. Besuche unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen beschränkt werden.
+++16.03.2020+++
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE GLASHÜTTEN
Allgemeinverfügung der Bürgermeisterin der Gemeinde Glashütten als örtliche Ordnungsbehörde
Maßnahmen zur Eingrenzung des SARS-CoV2 (Coronavirus)
Unter Bezugnahme auf die einschlägigen Vorschriften des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der aktuellen Fassung in Verbindung mit § 35 des hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) in seiner aktuellen Fassung ergeht hiermit folgende
Allgemeinverfügung:
I.
Folgende öffentliche Einrichtungen werden ab Montag, 16. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen:
·
alle
gemeindlichen Bürgerhäuser, (mit Ausnahme des Gastronomiebetriebes)
z. B. Mehrzweckhalle, Altes Rathaus
· alle Jugendräume
· alle Sportanlagen und Sporthallen
· Sämtliche Kindertagestätte durch die jeweiligen Träger
· Betreute Grundschulen
II.
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Glashütten wird ab Montag, 16. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Einwohner sind
aufgefordert zu prüfen, ob ihre Anliegen zwingend vor Ende April erledigt
werden müssen. Sofern dies nicht zwingend notwendig ist, wird eindringlich
gebeten, die Anfragen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschiebe. Sofern eine
dringende Klärung notwendig ist, (z. B. Sterbefall) so ist die
Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 06174 / 292-32 (montags bis freitags
von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) zu erreichen.
Nutzen Sie bitte auch die
Möglichkeiten des E-Mail-Verkehrs der Mitarbeiter oder der zentralen
E-Mail:
Diese Verfügung gilt bis auf Widerruf.
Glashütten, 16.03.2020
gez.
Brigitte
Bannenberg
Bürgermeisterin
+++15.03.2020+++
Liebe Eltern,
am Montag (16.03.2020) werden die Schulen und Kindergärten geschlossen. Eine Notfallversorgung kann für bestimmte Personengruppen beantragt werden.
Informationen dazu finden Sie unter:
https://soziales.hessen.de/…/umgang-mit-corona-kita-und-kin…
Bitte informieren Sie sich auf den Interentseiten der Einrichtungen! Am Montag bieten die meisten Schulen und Kitas noch die Möglichkeit an, persönliche Sachen aus Schulen und Kitaeinrichtungen abzuholen.
Brigitte Bannenberg
Bürgermeisterin der Gemeinde Glashütten
+++14.03.2020+++
+++13.03.2020+++
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
wir stehen in enger Absprache mit dem Hochtaunuskreis und somit mit dem Gesundheitsamt. Von Tag zu Tag wird die Lage neu beurteilt und falls notwendig Maßnahmen ergriffen. Im Rahmen der Entwicklung und des Ausmaßes der Ausbreitung in Deutschland werden vor allem vorsorgliche Maßnahmen getroffen um die Bevölkerung und insbesondere die Risikogruppen zu schützen.
Wir bitten Sie daher, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu folgen und auch die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes in punkto Reisen zu beachten! Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums können Sie sich ebenfalls informieren.
Darüber hinaus können Sie Fragen über das Notfalltelefon des Hochtaunuskreis 06172/999-4799 klären, dass Sie von montags bis sonntags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichen können.
Damit unsere Verwaltung arbeitsfähig bleibt, bitten wir darum, auf unnötige oder aufschiebbare Gänge zur Gemeindeverwaltung zu verzichten. Per Telefon oder E-Mail können viele Angelegenheiten geklärt werden. Sollte das nicht möglich sein, befindet sich im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung ein Ständer mit einer Desinfektionslösung, den Sie bitte vor Betreten der Büros nutzen sollten.
Ebenso empfehlen wir allen Glashüttener Vereinen, Organisationen, Verbänden sowie Unternehmen Ihre geplanten Veranstaltungen der nächsten Wochen abzusagen oder zu verschieben bis sich die Lage entspannt hat.
Für die kommende, sicher nicht ganz einfache Zeit wünsche ich Ihnen vor allem, dass Sie gesund bleiben und sich unser Leben bald wieder normalisiert.
Herzlichst Ihre
Brigitte Bannenberg
Bürgermeisterin der Gemeinde Glashütten
+++09.03.2020+++
Bürgertelefon des Hochtaunuskreises
Aufgrund der anhaltenden Nachfragen hat der Landkreis für die Bürgerinnen und Bürger ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um den Corona-Virus eingerichtet. Das Bürgertelefon ist montags bis sonntags in der Zeit von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer unter 06172/999-4799 zu erreichen.
+++26.02.2020+++
Eine hessenweite Hotline zum Thema "Coronavirus
SARS-CoV-2" ist unter der Telefonnummer 0800-555 4 666 eingerichtet worden. Die Hotline erreichen sie montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Erweiterte Informationen
- Informationen und FAQ zum neuen Coronavirus SARS-CoV-2
- Informationen des Robert-Koch-Institut
- Informationen des Auswärtigen Amtes
- Informationen des Hochtaunuskreis
- Informationen der Hessischen Landesregierung
- Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
- Hochtaunuskreis - Hygieneregeln zum Schutz vor Virusinfektionen
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