⇑ / Sonderrufnummern: Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes
Leistungsbeschreibung
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Aufsichtstätigkeit über die bundesunmittelbaren Kranken-, Pflegekassen, die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn – See und das Mutterschaftsgeld.
Die Telefonzentrale des BVA informiert Sie über diese Zuständigkeiten und nimmt Weiterleitungen in die Fachbereiche vor.
An wen muss ich mich wenden?
Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes
Tel.: +49 228 - 619-0
Erreichbarkeit :
Mo:9:00 – 15:00 Uhr
Di: 9:00 – 15:00 Uhr
Mi: 9:00 – 15:00 Uhr
Do:9:00 – 15:00 Uhr
Fr: 9:00 – 14:00 Uhr
Zuständige Stelle
Was sollte ich noch wissen?
Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:
- die Beantragung/Rückzahlung von BAföG
- Rentenkontoklärungen
- personenbezogene Rentenauskünfte (Rentenversicherungsläufe)
- private Versicherungen (z. B. private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen)
- Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen
- (Bundesversicherungsamt) Ansprechpartner für Angelegenheiten, die nicht das Bundesversicherungsamt betreffen: