Bundestagswahl 2025
Wahl- bzw. Abstimmungsschein (Briefwahlunterlagen)
+++ Wichtiger Hinweis zur Bundestagswahl +++
Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann frühestens Anfang Februar begonnen werden, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, erst dann die Stimmzettel bereit stehen.
+++ Zusätzliche Öffnungszeiten für die Briefwahl im Bürgerservice +++
Der Bürgerservice hat zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten am Samstag, 08. Februar 2025 sowie am Samstag, 15. Februar 2025 jeweils in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Glashütten eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. (Für die online Beantragung nicht notwendig)
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Wahlamt der Gemeinde Glashütten.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfirsten für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.