Erklärung der Barrierefreiheit

Erklärung der Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.gemeinde-glashuetten.de veröffentlichten Website der Gemeinde Glashütten.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.04.2022-04.04.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dokumente
  • Die Inhalte in "Leichter Sprache" und Gebärdensprache sind noch nicht überall vorhanden und werden noch ergänzt.
  • Die Alternativtexte der Bilder und Grafiken

Unverhätnismäßige Belastung

Keine.

Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

  • Erweiterung der Inhalte im Bereich "Leichte Sprache" - Umsetzung bis: 31.12.2022
  • Alternativtexte der Bilder und Grafiken verbessern und ergänzen - Umsetzung bis: 31.12.2022
  • PDF-Dokumente vollständig barrierefrei gestalten - Umsetzung bis: 31.12.2022

Datum der Erstellung der Eklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.04.2022 erstellt.

Die Überprüfung gemäß Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a wird nachgeholt.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Glashütten:

Gemeinde Glashütten
Sebastian Maurer
Schloßborner Weg 2
61479 Glashütten

Tel.: 06174/292-44
E-Mail: s.maurer@gemeinde-glashuetten.de
Kontaktformular "Barriere melden"

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de