Wasser und Abwasser

Wasser und Abwasser

Wissenswertes zum Wasseranschluss

Als Wasseranschluss wird die Leitung bezeichnet, die von der Hauptwasserleitung im Straßenbereich (so genannte Wasserversorgungsanlage) abzweigt und auf das jeweilige Grundstück führt. Grundsätzlich endet die Zuständigkeit der Gemeinde Glashütten einen Meter hinter dem Wasserzähler.

Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, wenn Sie, z. B. im Zuge eines Neubaus, eine Wasseranschlussleitung benötigen oder eine vorhandene Leitung erneuert, repariert oder stillgelegt werden soll.

  • Was bedeutet Anschluss- und Benutzungszwang?

    Wird auf einem Grundstück Trink- oder Betriebswasser (also Wasser, das keiner Trinkwasserqualität bedarf, da es zum Beispiel zu industriellen oder landwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt wird) benötigt, ist der Anschluss an die  Hauptwasserleitung verpflichtend.

    Der Trinkwasserbedarf muss über die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde gedeckt werden. Kommt Wasser aus z.B. einer Zisterne bei der Gartenbewässerung zum Einsatz, ist das der Gemeinde vor der Einrichtung der Anlage mitzuteilen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass Brauchwasser nicht in das Trinkwassernetz gelangen kann.

    Jedes Grundstück muss gesondert an die Wasserversorgung angeschlossen sein. Die Verantwortung für die Anschlussleitung, also den Teil zwischen Hauptwasserleitung im Straßenbereich und Wasseruhr innerhalb des angeschlossenen Grundstücks, obliegt allein der Gemeinde und darf vom Anschlussnehmer nicht baulich beeinflusst werden. 

  • Wissenswertes zur Installation innerhalb des Hauses

    Mal eben das neue Handwaschbecken in der Garage anschließen? Sofern Sie damit nicht vertraut sind, sollten Sie davon lieber die Finger lassen. Es sollte sich von selbst verstehen, dass man Bau- und Installationsarbeiten ausschließlich durch fachlich versierte und zugelassene Unternehmen ausführen lässt. Auch in diesem Bereich gelten bau- und wasserrechtliche Vorschriften, so dass auch alle Anlagen "hinter" der Wasseruhr nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden müssen.

    Im Übrigen ist die Gemeinde berechtigt, Wasserverbrauchsanlagen zu prüfen und bei Mängeln den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern.

    Für den Frostschutz Ihrer Hauswasserleitungen tragen Sie als Anschlussnehmer die Verantwortung. Denken Sie daher spätestens Ende Oktober mal an Ihren Außenwasserhahn.

  • Sicherstellung der Wasserversorgung

    Die Gemeinde muss Ihnen Wasser jederzeit zur Verfügung stellen. Doch es gibt Ausnahmen: ist die öffentliche Wasserversorgung in Gefahr, z.B. durch anhaltende Wasserknappheit und dem damit sinkenden Grundwasserspiegel, kann die Gemeinde die Wasserversorgung einschränken. Bei erforderlichen Reparaturen an Wasserversorgungsanlagen versteht sich die Einschränkung von selbst.

  • Wasseruhr und Wassergebühren

    Im eigenen Interesse sollten Sie Wasseruhren vor Frost, Abwasser und Grundwassser schützen. Besonders, wenn ein Grundstück unbebaut ist oder die Anschlussleitungen unverhältnismäßig lang sind, kann die Gemeinde die Errichtung eines geeigneten Schrankes oder Schachtes für die Wasseruhr verlangen.

    Die Wassergebühr beträgt  ab 01.01.2024 | 3,89 € / cbm (+ 7 % MwSt.)

  • Abwassergebühren

    Die Abwassergebühr beträgt ab 01.01.2024 | 2,56 € / cbm