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Allgemeine Informationen

Der überwiegende Teil der organisatorischen Wahlvorbereitungen ist Aufgabe der Gemeinde Glashütten. Die Gemeindebehörde (Wahlamt der Gemeinde Glashütten) richtet Wahlbezirke ein und führt für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten, das vor jeder Wahl neu angelegt wird.

Im Wählerverzeichnis müssen alle Wahlberechtigten unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtstag und Wohnung aufgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die/der Wahlberechtigte am jeweiligen Stichtag in diesem Wahlbezirk mit Hauptwohnung beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Wahlberechtigte, die in mehreren Gemeinden gemeldet sind, werden nur am Ort ihrer Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Jede/r im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte wird schriftlich benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).

Um einen reibungslosen Ablauf am Wahltag zu gewährleisten, sind die Wahlämter immer wieder aufs Neue auf die Unterstützung der ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen angewiesen. Sie sind für die Abläufe am Wahlsonntag in den einzelnen Bezirken und die anschließende Zählung der Stimmen zuständig.

  • Online-Verfahren | Beantragung von Briefwahlunterlagen

    Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

    Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Glashütten eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Glashütten. 

    Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfirsten für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.