Bauleitplanung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glashütten hat in ihrer Sitzung am 03.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schloßborner Weg / Schulstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 neu umfasst in der Gemarkung Glashütten, Flur 2, die Flurstücke 294/1 teilweise, 345/3 teilweise, 510/4 teilweise, 511/2, 511/4, 511/6, 511/8, 511/9, 512, 513/4, 514/2, 514/5-514/7, 514/9-514/17, 514/20-514/23, 515/2, 515/3, 516/1, 516/2, 517, 518/6-518/10, 519/2 teilweise und 538/1 teilweise sowie in der Flur 4 die Flurstücke 294/1 teilweise und 345/3 teilweise und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist unter der angegebenen Internet-Adresse oder im Rathaus der Gemeinde Glashütten, Schloßborner Weg 2, Bauabteilung, anhand der Planunterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen im Bereich des Plangebietes Festsetzungen zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung getroffen werden, die Planungs- und Rechtssicherheit für die Gemeinde Glashütten sowie auch für die Grundstückseigentümer schaffen. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die bestandsorientierte Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Festsetzung von Straßenverkehrsflächen. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes soll der bislang für den Bereich maßgebliche und als funktionslos erachtete Bebauungsplan Nr. 10 von 1964 aufgehoben und vollständig durch den Bebauungsplan Nr. 10 neu „Schloßborner Weg / Schulstraße“ ersetzt werden. Darüber hinaus sollen mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes für seinen Geltungsbereich auch die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Limburger Straße“ von 2014, dessen Geltungsbereich in den nordöstlichen Bereich des Plangebietes hineinragt, durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 neu „Schloßborner Weg / Schulstraße“ ersetzt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

Montag, dem 05.02.2024 bis einschließlich Freitag, dem 08.03.2024

im Internet unter der Adresse www.gemeinde-glashuetten.de/rathaus-politik/buergerservice/bauen-wohnen veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Glashütten, Schloßborner Weg 2, Bauabteilung, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauamt@gemeinde-glashuetten.de möglich. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Glashütten, den 05.02.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Glashütten

Thomas Ciesielski
Bürgermeister


Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 neu „Schloßborner Weg / Schulstraße“