Erläuterung zur Grundsteuererhöhung


Anfang der Woche wurden vom Steueramt die Abgabebescheide für das Jahr 2024 an die Haus- und Grundstückseigentümer in der Gemeinde Glashütten verschickt.

Erwartungsgemäß kommt es derzeit zu vielen telefonischen Rückfragen und leider auch zu Wartezeiten bei der telefonischen Beantwortung.

Mit Beschluss des Gemeindehaushaltes für das Jahr 2024, hat die Gemeindevertretung unter anderem auch beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B um 190 Punkte auf neu 725 Punkte zu erhöhen.

Da ein Haushalt nur genehmigungsfähig ist, sofern er finanziell ausgeglichen ist, war die o.g. Grundsteuererhöhung leider notwendig.

Gründe dafür sind unter anderem auch ein hoher Anteil an freiwilligen Leistungen, welche die Gemeinde Ihren Bürgerinnen und Bürgern, Kindern- und Jugendlichen, sowie den Senioren, zur Verfügung stellt. Dazu zählen der Betrieb des Schwimmbades in Schloßborn, die Schulbetreuung, die Sportanlagen, Spielplätze, Vereinsförderung, Zuschüsse für Seniorenfahrt, Weihnachtsfeiern, Heimat- und Kulturpflege, Sportförderung, Windelcontainer, Volkshochschule und Naherholung.

Dazu kommen gestiegene Energiekosten für die Liegenschaften der Gemeinde, Sporthallen, Bürgerhaus und inflationsbedingte höhere Kosten der Gemeinde für Personal, Material, Fahrzeuge, Kraftstoffe.

Hinzu kommt, dass die Kosten für die Zuschüsse zu den Kindergärten ebenfalls gestiegen sind, hier sind es vor allem die Personalkosten aufgrund des Erziehermangels.

Die Gemeinde Glashütten möchte familienfreundlich sein, daher ist es wichtig, dass hochwertige Betreuungsangebote für Krippe, Kita, Vorschule und Hort angeboten werden. Wir sind auch stolz auf unser sehr schönes Freibad im Ortsteil Schloßborn und es ist eine gute Entscheidung dieses weiterhin als wertgeschätztes Freizeitangebot anzubieten.