Tempo 30 auf einer Teilstrecke der B8


Am 10.03.2026 fand nach einer zuvor durchgeführten Begehung der Ortsdurchfahrt B8 Glashütten, eine Abstimmung der übergeordneten Verkehrsbehörden mit der Verkehrspolizei (RVD) statt. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreis hat daraufhin angeordnet, dass in dem Teilbereich der B8 zwischen Einmündung der Straße am Brünnchen und dem Schloßborner Weg ganztags Tempo 30 beschildert werden soll. Hessen Mobil wird dementsprechend zeitnah diese Beschilderung umsetzen. Ab dem Zeitpunkt gilt dort ganztags Tempo 30. Bitte beachten Sie die gültige Geschwindigkeitsbeschilderung auf der B8 Ortsdurchfahrt und auch in allen Ortsteilen.

Nach der Nr. 1 3 b der Verwaltungsvorschrift zu §26 Fußgängerüberwege der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit auch im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen auf Tempo 30 km/h beschränkt werden. Dies gilt insbesondere auf klassifizierten Bundesstraßen. Die Beschränkung ist deshalb erforderlich, weil bei Tempo 50 km/h die erforderlichen Sichtweiten nicht sichergestellt werden können und Fahrzeugführende ihre Fahrgeschwindigkeit bei Annäherung an den Fußgängerüberweg (FGÜ) regelmäßig nicht derart verringern, dass den querungswilligen Fußgängern ihr Vorrang erkennbar eingeräumt wird.

Für den Streckenabschnitt von insgesamt 300 m (110 m und 190 m) vor und hinter dem Fußgängerüberweg in der Ortsdurchfahrt Glashütten auf der Bundesstraße B 8 Limburger Straße Höhe Hausnummer 32 / 29 ist die Herabsetzung der Geschwindigkeit zur Gefahrenabwehr geboten.

Die Einzelfallprüfung vom 10.03.2026 hat ergeben, dass die erforderliche Sichtweite von 50 m auf die Warteflächen gem. R-FGÜ 2001 durch parkende Fahrzeuge und bauliche Gegebenheiten nicht sichergestellt ist.

Bei 50 km/h beträgt der Anhalteweg ca. 25m während er sich bei 30 km/h auf ca. 9 m reduziert. Diese massive Verkürzung ist entscheidend, um auf Fußgänger reagieren zu können, die vom Fußweg aus kurzfristig den FGÜ erreichen.

Einen nennenswerten Zeitverlust für den Fahrzeugverkehr ist nicht zu erwarten. Der Zeitverlust für den fließenden Verkehr auf der Gesamtstrecke (300 m) im unmittelbaren FGÜ-Bereich beträgt ca. 15 s. Gemäß der Handreichung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWEVW (06.02.2023)) gelten Fahrzeitverlängerungen bis 30 s als in der Regel nicht ausschlaggebend; die geringfügige Überschreitung ist hier aufgrund des hohen Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für die schwächsten Verkehrsteilnehmer hinzunehmen. Eine Beeinträchtigung der Taktung des ÖPNV ist nicht zu erwarten.

Da keine leistungsfähigen Ausweichrouten existieren, unterbleibt eine Verkehrsverlagerung in Wohngebiete.

Die Maßnahme der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km / h (VZ 274-30) an 7 Tage die Woche und 24 Stunden auf der Bundesstraße B 8, Limburger Straße, ist aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit des Fußgängerüberwegs rechtmäßig und zur Abwendung von Gefährdungen und Gesundheitsgefahren für den schwächsten Verkehrsteilnehmer zwingend geboten.

Durch diese Maßnahme der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wird auch weiterhin nachts in dem besagten Streckenabschnitt für die 14 Wohneinheiten der erforderliche Lärmschutz (22-6 h) eingehalten. In Folge dessen ist die Maßnahme auch geeignet, die betroffenen Personen vor Straßenverkehrslärm zu schützen, da durch die Geschwindigkeitsreduzierung eine Pegelminderung von 3 dB(A)* (*Standard-Maßeinheit für die Lautstärke von Geräuschen) - gemäß Aufrundungsregel erreicht wird.

Eine Anhörung des zuständigen Straßenbaulastträgers, Hessen Mobil — Straßen- und Verkehrsmanagement-, sowie des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizeidirektion Hochtaunus ist erfolgt.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese notwendige Maßnahme.

Der Gemeindevorstand
Thomas Ciesielski
Bürgermeister